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Künstlersozial-abgabe NICHT 

mit unseren Kunden!

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Kurz gesagt müssen Sie als Auftraggeber auf grafische Arbeiten nach Erhalt einer Rechnung im Nachhinein Abgaben zahlen. 

Es sei denn … Sie schalten für kreative grafische Leistungen eine GmbH ein. (GmbHs sind die einzige Rechtsform wo der Auftragnehmer diese Kosten für sich selber zahlt). 

Am besten weisen Sie Ihren Steuerberater oder die Buchhaltung einmal direkt auf diesen Vorteil hin, wenn Sie eine Rechnung der paecher.com Werbeagentur GmbH erhalten. Dieser kleine Vorteil von uns wird in der Hektik des Alltags allzu oft übersehen und doppelt gezahlt.

§§§§§ Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen – zum Beispiel Grafiker, Fotografen, Texter oder Designer. Mit ihr wird die Sozialversicherung dieser Berufsgruppen mitfinanziert, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei angestellten Mitarbeitern. 

Die Abgabe wird auf die im Kalenderjahr gezahlten Honorare erhoben. Abgabepflichtige Unternehmen melden ihre Entgelte jährlich an die Künstlersozialkasse (KSK), die daraufhin die Höhe der Abgabe berechnet und einzieht. Die Einhaltung der Melde- und Zahlungspflichten wird zusätzlich von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrolliert.